1. Wir schließen Verträge auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
2. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber/ Lieferant/ Geschäftspartner die nachfolgend aufgeführten allg. Leistungs- und Zahlungsbedingen, sowie die Preise lt. Angebot an.
3. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn Sie von uns schriftliche bestätigt werden, Telefax und und E-Mail steht der Schriftform gleich.
4. Mündliche Vereinbarungen mit den Mitarbeitern der Derichs GmbH sind nicht zulässig. Verbindliche Vereinbarungen sind ausschließlich mit der Geschäftsleitung bzw. dem zuständigen Bauleiter zu treffen.
5. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
6. Es gelten die in unserem Angebot genannten Preise. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu. Sollten sich die Kosten für Leistungen, die wir erst mehr als 2 Monate nach Vertragsabschluss erbringen können, durch Preissteigerung Material und Löhnen, Sozialabgaben oder Steuern erhöht haben werden unsere Preise angemessen angepasst.
7. Unsere Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Aufmaß. Dabei liegen die zur Zeit des Aufmaßes gültigen Preise bzw. die EP des für den Auftrag vorliegenden Angebote zugrunde.
8. Die genaue Örtlichkeit und Leistung sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten verbindlich anzugeben.
9. Eine Haftung der Schäden und Folgeschäden, die sich aus falschen Angaben des AG ergeben, werden von der Derichs GmbH nicht übernommen. Der Auftraggeber trägt hierfür die volle Haftung.
10. Wasser und Strom sind vom Auftraggeber in max. 20 Meter Entfernung von der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen.
11. Die Arbeitsstelle muss mit unseren Standartfahrzeugen erreichbar sein. an der Arbeitsstelle muss unbehindertes Arbeiten möglich sein. Die Arbeitsstelle ist also von Gegenständen und / oder ähnlichem freizuhalten. Für Beschädigungen an Bodenbelägen, Steckdosen, Fenstern und Türen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Bauseits gestellt werden Arbeitsgerüste, Abstützungen, Schutzeinrichtungen, Abschrankungen und dergleichen. Dies kann auch von der Derichs GmbH gegen 20% Aufschlag auf die Fremdkosten zzgl. Mehraufwandberechnung zur Verfügung gestellt werden.
12. Vom Auftraggeber ist ein kontinuierlicher Arbeitsablauf zu gewährleisten. Die Arbeiten dürfen vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechtzeitiger Benachrichtigung unterbrochen werden. Für die Wartezeiten der Unterbrechungen, die von der Derichs GmbH nicht verschuldet werden, kommen die in dem Angebot vereinbarten in Einsatz. Die gilt ebenfalls, wenn durch falsche Angaben Wartezeiten entstehen.
13. Der Abtransport und die Entsorgung der, bei der Maßnahme entstandenen Abfälle, erfolgt bauseits. Wir sind bemüht die Baustellen ordentlich und sauber zu verlassen. Wird jedoch eine zusätzliche Reinigung gewünscht, wird nach dem im Angebot vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Fremdkosten werden dabei mit 30% Aufschlag weiterbelastet.
14. Treten während der Arbeit defekte an den Maschinen oder Geräten auf, so ist die Derichs GmbH berechtigt, die Arbeit zu unterbrechen, ohne das Schadenersatz oder sonstige Ansprüche des Auftraggebers bestehen. Wir werden bemüht sein, die Arbeiten so schnelle wie möglich fortzusetzen, jedoch ist Schadenersatz bei Terminüberschreitung ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Sind für die Durchführung der Arbeiten behördliche Genehmigungen erforderlich, so hat der Auftraggeber rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die Kosten hierfür zu tragen. Wir haften nicht für die Genehmigung Freiheit der von uns durchzuführenden Arbeiten.
16. Für Arbeiten im Ausland hat der Auftraggeber alle zusätzlichen Kosten zu tragen.
17. Wir haften nicht Sachschäden, die an dem von uns bearbeiteten Objekt eintreten. Für Schäden, die vom Personal oder von den Gräten und Ausrüstungsgegenständen der Derichs GmbH verursacht werde, haftet die Derichs GmbH im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung . Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Wasserschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen,, auch wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich verlangen sollte.
18. Wir haften nicht für Folgeschäden, insbesondere nicht für Vermögensfolgeschaden.
19. Unsere Haftung und Schäden an uns zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
20. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsrecht unserer Kunden/ Lieferanten/ Geschäftspartnern mit Forderungen, die Ihren Ursprung nicht im selben Vertragsverhältnis haben, sind ausgeschlossen.
21. Das Recht auf Wandlung ist ausgeschlossen. der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Beauftragung (schriftlich oder mündlich) kostenlos storniert werden, sofern noch keine Arbeiten erfolgt sind. Bis dahin ausgeführte Arbeiten sind gemäß der Einheitspreise zu vergüten. Erfolgt die Stornierung erst nach den 14 Tagen Rücktrittsrecht und sind noch keine Arbeiten erfolgt, so werden Aufwandgebühren in Höhe von 10% der Angebotssumme fällig.
22. Die Ordnungsmäßigkeit und der Umfang unserer Arbeiten ist auf unseren Wunsch in bei Abschluss unserer Tätigkeit vom Auftraggeber auf unseren Leistungsberichten schriftlich zu bestätigen. Bei Verweigerung dieser Bestätigung oder bei einer mehr als 3 Werktagen nach Abschluss unserer Arbeit erfolgenden Rüge trifft im Verkehr mit Kaufleuten den Auftraggeber der Beweislast bezüglich unserer Haftung und unserer erbrachten Leistungen.
23. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Basis der vom Auftraggeber bzw. von seinem Beauftragten unterzeichneten Leistungsberichte und Stundenzettel.
24. Eine über die Abnahme hinausgehende Gewährleistung oder eine Sicherheitsleistung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
25. Alle Rechnungen werden nach Rechnungsstellung sofort, netto fällig.
26. Erstrecken sich die Arbeiten über einen längeren Zeitraum, werden Zwischenrechnungen erstellt. Diese werden jeweils nach Rechnungsstellung sofort netto fällig. Nicht geleistet Zahlungen berechtigt die Derichs GmbH zur sofortigen Unterbrechung und ggf. zur Kündigung der Arbeiten. Die bis dahin geleisteten Arbeiten werden im vollen Umfang und ohne Abnahme Schluss gerechnet.
27. Erfolgt auf eine Mahnung, die unserem Auftraggeber 5 Tage nach Fälligkeit zugeht, keine Zahlung binnen 3 Tagen, so berechnen wir ab Erhalt der Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, sowie eine Aufwandsentschädigung i.h. von zur Zeit 40,- € netto.
28. Alle Rechnungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers objektiv gesehen nach Vertragsschluss mindert. Ist der Auftraggeber in diesem Falle nicht in der Lage, geeignete Sicherheit zu stellen (selbstschuldnerische unbefristete Bankbürgschaft, Sicherungshypothek) so die Derichs GmbH sofort berechtigt Nachforderungen zu stellen oder vom Auftrag zurücktreten.
29. Entsprechen die Arbeitsbedingungen nicht den Verhältnissen die dem Angebot zugrunde liegen, so ist die Derichs GmbH berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder vom Auftrag zurücktreten. Etwaige Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
30. Gerichtsstand für alle Geschäft und Dienstleistungen ist in Mönchengladbach.
31. Alle geschäftlichen Tätigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
32. Sollte eine oder mehrere Klausel unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hierdurch nicht berührt. Diese gelten unverändert weiter. Am die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt diejenige gesetzliche Regelung, die zum Ausdruck gebrachten Willen am nächsten kommen.
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